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   BVerfG, 11.12.2019 - 1 BvR 3087/14   

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https://dejure.org/2019,44481
BVerfG, 11.12.2019 - 1 BvR 3087/14 (https://dejure.org/2019,44481)
BVerfG, Entscheidung vom 11.12.2019 - 1 BvR 3087/14 (https://dejure.org/2019,44481)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Dezember 2019 - 1 BvR 3087/14 (https://dejure.org/2019,44481)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften bei der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 3 Abs 3 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 41 Abs 2a VBLSa vom 20.12.2001, § 41 Abs 2b VBLSa vom 20.12.2001
    Stattgebender Kammerbeschluss: Formal gleiche Anwendung einer Bestimmung auf Lebenssachverhalte, die in diskriminierender Weise ungleich geregelt waren, kann jene Diskriminierung fortschreiben - hier: Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes durch Anwendung des ...

  • IWW

    Art. 3 Abs. 1 GG; § 56 Abs. 1 S. 4 VBLS a.F.
    GG, VBLs a.F.

  • Wolters Kluwer

    Anwendung des Antragserfordernisses gem § 56 Abs. 1 S. 4 VBL-Satzung aF auf eingetragene Lebenspartnerschaften

  • doev.de PDF

    Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften bei der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Formal gleiche Anwendung einer Bestimmung auf Lebenssachverhalte, die in diskriminierender Weise ungleich geregelt waren, kann jene Diskriminierung fortschreiben - hier: Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes durch Anwendung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GG Art. 3 Abs. 1 ; VBLS a.F. § 56 Abs. 1 S. 4
    Gleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Altersversorgung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

  • rechtsportal.de

    Gleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes nach der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBLS); Anknüpfen der Ungleichbehandlung von Menschen ...

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Formal gleiche Anwendung einer Bestimmung auf Lebenssachverhalte, die in diskriminierender Weise ungleich geregelt waren, kann jene Diskriminierung fortschreiben - hier: Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes durch Anwendung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften bei der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

  • zeit.de (Pressemeldung, 20.12.2019)

    Rechte gleichgeschlechtlicher Paare gestärkt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eingetragene Lebenspartnerschaften - und die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ungleichbehandlung von Lebenspartnerschaften: Höhere Zusatzrente auch ohne Antrag

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften bei der Zusatzversorgung im ...

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften bei Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst grundgesetzwidrig

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften bei der ZVöD

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Eingetragene Lebenspartner dürfen bei Berechnung der VBL-Zusatzrente nicht benachteiligt werden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde: Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartner bei Zusatzversorgung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Eingetragene Lebenspartner dürfen bei Berechnung der Zusatzrente nicht benachteiligt werden

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften bei der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften bei der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst - Verfassungsbeschwerde erfolgreich

Sonstiges

  • anwalt-weymann.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verfassungswidrige Diskriminierung von eingetragenen Lebenspartnern?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2020, 37
  • FamRZ 2020, 244
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2019 - 1 BvR 3087/14
    Der Fall betrifft die Anwendung des allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 129, 49 ; 130, 240 ) aufgrund der Ungleichbehandlung wegen der sexuellen Orientierung (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 133, 377 ).

    Verboten ist daher auch ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen Personenkreis aber vorenthalten wird (vgl. BVerfGE 133, 377 ; stRspr).

    Je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen reicht er vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse (vgl. BVerfGE 133, 377 ; stRspr).

    Weder der in Art. 6 Abs. 1 GG verankerte besondere Schutz der Ehe (vgl. BVerfGE 131, 239 ; 133, 377 ) noch die im Steuerrecht bestehende Typisierungsbefugnis (vgl. BVerfGE 133, 377 ) rechtfertigt eine Differenzierung zwischen den Instituten der Ehe und der eingetragenen Lebenspartnerschaft.

    (b) Eine auf den Zeitpunkt der Einführung des Instituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft (vgl. BVerfGE 126, 400 ; 132, 179 ; 133, 377 ) zurückwirkende Gleichbehandlung verpartnerter und verheirateter Personen im Zeitraum vor dem 7. Juli 2009 lässt sich nur erreichen, indem auf einen entsprechenden Antrag hin, der entweder - wie hier - bereits vor dem 7. Juli 2009 oder zeitnah danach gestellt wurde, eine Rentenanpassung auch rückwirkend erfolgt.

  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2019 - 1 BvR 3087/14
    Die VBL selbst habe erst mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009 (BVerfGE 124, 199) Kenntnis erlangt, dass die unterschiedliche Behandlung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe eine ungerechtfertigte Diskriminierung darstelle und sodann ihre Versicherten davon unterrichtet.

    Der Fall betrifft die Anwendung des allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 129, 49 ; 130, 240 ) aufgrund der Ungleichbehandlung wegen der sexuellen Orientierung (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 133, 377 ).

    b) Für die Prüfung, ob ein hinreichend gewichtiger Differenzierungsgrund vorliegt, der eine Ungleichbehandlung von Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern zu rechtfertigen vermag, gilt danach ein strenger Maßstab, da die Ungleichbehandlung von Menschen in einer Ehe und in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft an das personenbezogene Merkmal der sexuellen Orientierung anknüpft (vgl. BVerfGE 124, 199 ).

    Geändert hat sich dies erst mit dem Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009 (BVerfGE 124, 199).

    Hierdurch entstehende Regelungslücken können im Wege ergänzender Vertragsauslegung geschlossen werden (vgl. BVerfGE 124, 199 ; BVerfGK 18, 401 ; BGHZ 174, 127 ).

  • BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvR 1409/10

    Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei der betrieblichen

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2019 - 1 BvR 3087/14
    (3) Aus der Feststellung des Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot folgt grundsätzlich die Verpflichtung, die Rechtslage rückwirkend verfassungsgemäß umzugestalten (vgl. BVerfGE 130, 263 ; 131, 239 ; stRspr; zur VBL-Satzung vgl. BVerfGK 18, 401 ).

    Hierdurch entstehende Regelungslücken können im Wege ergänzender Vertragsauslegung geschlossen werden (vgl. BVerfGE 124, 199 ; BVerfGK 18, 401 ; BGHZ 174, 127 ).

    Der VBL ist, wie der Bundesgerichtshof zutreffend ausführt, hier nicht vorzuwerfen, sie habe sich treuwidrig verhalten oder es pflichtwidrig unterlassen, verpartnerte Versicherte, anders als potentiell betroffene Frauen nach der Entscheidung über die Berücksichtigung von Zeiten des gesetzlichen Mutterschutzes (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. April 2011 - 1 BvR 1409/10 -), über die Möglichkeit einer Antragstellung umfassend informiert zu haben.

  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2019 - 1 BvR 3087/14
    Der Fall betrifft die Anwendung des allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 129, 49 ; 130, 240 ) aufgrund der Ungleichbehandlung wegen der sexuellen Orientierung (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 133, 377 ).

    Dabei gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfGE 129, 49 ; stRspr).

    Die Anforderungen verschärfen sich umso mehr, je weniger die Merkmale für Einzelne verfügbar sind oder je mehr sie sich den in Art. 3 Abs. 3 GG ausdrücklich benannten Merkmalen annähern (vgl. BVerfGE 129, 49 ).

  • BGH, 14.02.2007 - IV ZR 267/04

    Zur Altersversorgung eingetragener Lebenspartner nach der Satzung der

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2019 - 1 BvR 3087/14
    Der Bundesgerichtshof selbst hatte im Jahr 2007 entschieden, die Ungleichbehandlung zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft in den Regeln der VBL verstoße nicht gegen höherrangiges Recht (BGH, Urteil vom 14. Februar 2007 - IV ZR 267/04 -, juris).

    Die VBL durfte ebenso wie der Beschwerdeführer damals auch aufgrund des Standes der Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 2007 - IV ZR 267/04 -, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss der Ersten Kammer des Zweiten Senats vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 1830/06 -, Rn. 13) davon ausgehen, dass verpartnerte Versicherte keine Zusatzrenten erhalten würden.

  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2019 - 1 BvR 3087/14
    Weder der in Art. 6 Abs. 1 GG verankerte besondere Schutz der Ehe (vgl. BVerfGE 131, 239 ; 133, 377 ) noch die im Steuerrecht bestehende Typisierungsbefugnis (vgl. BVerfGE 133, 377 ) rechtfertigt eine Differenzierung zwischen den Instituten der Ehe und der eingetragenen Lebenspartnerschaft.

    (3) Aus der Feststellung des Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot folgt grundsätzlich die Verpflichtung, die Rechtslage rückwirkend verfassungsgemäß umzugestalten (vgl. BVerfGE 130, 263 ; 131, 239 ; stRspr; zur VBL-Satzung vgl. BVerfGK 18, 401 ).

  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2019 - 1 BvR 3087/14
    Der Fall betrifft die Anwendung des allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 129, 49 ; 130, 240 ) aufgrund der Ungleichbehandlung wegen der sexuellen Orientierung (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 133, 377 ).

    Eine strengere Bindung des Gesetzgebers kann sich auch aus den jeweils betroffenen Freiheitsrechten ergeben (vgl. BVerfGE 130, 240 ; stRspr).

  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1830/06

    Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2019 - 1 BvR 3087/14
    Die VBL durfte ebenso wie der Beschwerdeführer damals auch aufgrund des Standes der Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 2007 - IV ZR 267/04 -, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss der Ersten Kammer des Zweiten Senats vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 1830/06 -, Rn. 13) davon ausgehen, dass verpartnerte Versicherte keine Zusatzrenten erhalten würden.
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2019 - 1 BvR 3087/14
    Das betrifft im Interesse verlässlicher Finanz- und Haushaltsplanung haushaltswirtschaftlich bedeutsame Normen (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 105, 73 ; 117, 1 ; 125, 175 ) sowie den Fall, in dem die Verfassungsrechtslage nicht hinreichend geklärt war und dem Gesetzgeber deshalb eine angemessene Frist zur Schaffung einer Neuregelung zu gewähren ist (vgl. BVerfGE 125, 175 ).
  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

    Auszug aus BVerfG, 11.12.2019 - 1 BvR 3087/14
    Das betrifft im Interesse verlässlicher Finanz- und Haushaltsplanung haushaltswirtschaftlich bedeutsame Normen (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 105, 73 ; 117, 1 ; 125, 175 ) sowie den Fall, in dem die Verfassungsrechtslage nicht hinreichend geklärt war und dem Gesetzgeber deshalb eine angemessene Frist zur Schaffung einer Neuregelung zu gewähren ist (vgl. BVerfGE 125, 175 ).
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11

    Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

  • BVerfG, 07.12.2004 - 1 BvR 1804/03

    Stiftung 'Erinnerung'

  • BGH, 10.09.2014 - IV ZR 298/13

    VBL-Satzung § 56 Abs. 1 Satz 4 (in der bis zum 1. Dezember 2001 geltenden

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

  • BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2194/99

    Halbteilungsgrundsatz

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

  • BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10

    "W-Besoldung der Professoren"

  • FG Niedersachsen, 05.02.2020 - 9 K 95/13

    Berücksichtigung von Zahlungen an die britischen Subunternehmer als

    Dieser gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. zuletzt etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. Dezember 2019 1 BvR 3087/14, NZA 2020, 37 m. w. N.).

    Verboten ist daher auch ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen aber vorenthalten wird (BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. Dezember 2019, a. a. O., Rz. 9).

    Nähere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen im Einzelfall der allgemeine Gleichheitssatz durch den Gesetzgeber verletzt ist, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur bezogen auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche präzisieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 2004 2 BvL 5/00, BVerfGE 110, 412; siehe auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. Dezember 2019, a. a. O., Rz. 9).

  • BSG, 21.10.2021 - B 5 R 23/21 R

    Vormerkung von Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung - Beitragszeiten -

    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet ua dem Normgeber, alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln sowie wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (stRspr; vgl aus jüngerer Zeit zB BVerfG Beschluss vom 11.12.2019 - 1 BvR 3087/14 - juris RdNr 9) .
  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2023 - 12 S 1681/22

    Ausbildungsförderung; Abzugsfähigkeit des Versorgungsfreibetrags und des

    Dieser gebietet es, alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln sowie wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.12.2019 - 1 BvR 3087/14 -, juris Rn. 9).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.02.2022 - L 16 R 543/21

    Vormerkungsbescheid - Heisenbergstipendiums - Forschungstätigkeit -

    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet ua dem Normgeber, alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln sowie wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (stRspr; vgl aus jüngerer Zeit zB Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11. Dezember 2019 - 1 BvR 3087/14 - juris - Rn 9).
  • VGH Bayern, 24.07.2020 - 3 ZB 19.1356

    Familienzuschlag nach Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

    Ebenso wenig bedarf es eines Eingehens auf die Frage, ob der Kläger eine rückwirkende Behebung verfassungswidriger Zustände im Hinblick auf seinen Anspruch auf amtsangemessene Alimentation beanspruchen kann oder hiervon wegen der fehlenden "zeitnahen Geltendmachung von Besoldungsansprüchen" (hier: im Jahr 2005) trotz damals möglicherweise fehlender Erkennbarkeit der Ungleichbehandlung ausgeschlossen ist (vgl. zur Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes und zum Antragserfordernis: BVerfG, B.v. 11.12.2019 - 1 BvR 3087/14 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2020 - 1 N 32.19

    Vereinbarkeit der Festlegung des Mindestjahresbeitrags zur

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gilt bei der Prüfung von Art. 3 Abs. 1 GG Folgendes (vgl. nur BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. Dezember 2019 - 1 BvR 3087/14 - juris Rn. 9 m.w.N.):.
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